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AGB
Informationen » Allgemeine Geschäftsbedindungen
I. Allgemeines / Geltungsbereich
1. Wir liefern ausschließlich zu nachfolgenden
Verkaufs- und Lieferbedingungen, die auch für
zukünftige Lieferungen und Ergänzungsaufträge einschließlich
Beratungsleistungen gelten.
2. Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird
widersprochen. Sie werden nur Vertragsbestandteil,
wenn ihre Geltung ausdrücklich schriftlich anerkannt wird.
3. Abweichungen oder Nebenabreden bedürfen der
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der
Geschäftsleitung.
4. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag
kommt zustande durch die schriftliche
Auftragsbestätigung und/oder durch Ausführung des
Auftrages.
5. Bestellungen auf elektronischem Wege werden
unverzüglich bearbeitet. Der Auftragseingang stellt
noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
Die Zugangsbestätigung kann mit einer Annahme-
erklärung verbunden werden.
6. Wir liefern ab einer Auftragshöhe von Netto 500€ liefern wir frei Haus.
Kosten für den Versand entnehmen Sie bitte der Rubrik Versandkosten.
7.Elektrisch betriebene Reinigungsmaschinen und
-anlagen der CleanAgent GmbH werden ausschließlich
für gewerbliche und industrielle Anwendungen als
Arbeitsmaschinen vertrieben und fallen nicht unter
den Geltungsbereich und die Vorschriften des Elektro-
und Elektronikgerätegesetzes - (ElektroG).
II. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Es gelten grundsätzlich die am Tag der Bestellung
angebotenen Preise zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer ohne jeden Abzug.Preisbestätigungen erfolgen
seitens der CleanAgent GmbH generell schriftlich.
2. Unsere Preise verstehen sich ab Werk bzw.
Auslieferungslager. Kosten für Verpackung, Fracht,
Porto und Versicherung sowie sonstige Versand-
kosten werden gesondert berechnet.
3. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Kalendertagen
nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Nach
Ablauf dieser Frist kommt der Besteller in Zahlungs -
verzug und die Forderung ist gem. §§ 286, 288 BGB
zu verzinsen.
4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur,
wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
oder durch uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungs-
recht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegen-
anspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
III. Lieferung
1. Liefertermine gelten nur annähernd, es sei denn,
diese wurden schriftlich von uns als verbindlich bestätigt.
Bei Fristüberschreitungen muss der Käufer eine
angemessene Nachfrist setzen.
Frühestens mit Ablauf der Nachfrist kann Verzug eintreten.
2. Bei Verzug oder von uns zu vertretender
Unmöglichkeit der Leistung beschränken sich die
Rechte des Käufers darauf, sich vom Vertrag zu
lösen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es
sei denn, wir haben vorsätzlich oder grob fahrlässig
gehandelt.
3. Unvorhergesehene Ereignisse, die uns die
Erfüllung unserer Leistung technisch oder wirtschaftlich
unmöglich machen oder erschweren und die wir
nicht zu vertreten haben, berechtigen uns, ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder unsere
Lieferung angemessen hinauszuschieben, ohne dass
der Käufer Anspruch auf Schadensersatz oder
Nachlieferung hat.
4. Zu Teillieferungen sind wir jederzeit berechtigt.
5. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der
zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der
Übergabe, beim Versendungskauf mit der
Auslieferung der Sache an den Spediteur, den
Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der
Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf
den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn
der Käufer im Verzug der Annahme ist.
6.Bei der Auftragserhebung und Bestätigung erwarten wir
Auskunft über: a) regional geltende Feiertage b) besondere
Umstände, welche uns die Anlieferung unmöglich machen (Sperrung
von Plätzen / Straßen wegen Festumzügen / Festakten / Feierlich-
keiten / Karneval / Fasching o.ä. c) Schließzeiten /
Öffnungszeiten an Arbeitstagen (AT). d) Betriebsruhe /
-ferien innerhalb von Arbeitstagen (AT). e) Einfahrtzeiten in
Fußgänger- und verkehrsberuhigten Zonen
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten
Waren vor, solange uns noch Forderungen aus der
gegenwärtigen Geschäftsverbindung mit dem Käufer
zustehen.
2. Unsere Ware darf entsprechend dem Vertragszweck
bis auf Widerruf weiterveräußert oder weiterverarbeitet
werden, sie darf jedoch ohne unsere schriftliche Zustimmung
weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden.
Erfolgt eine Bearbeitung der Ware mit uns nicht
gehörender Ware, so erwerben wir an der neuen Sache
das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von
uns gelieferten Ware zu der sonstigen verarbeiteten Ware.
Bei Weiterverkauf tritt anstelle der Ware die
Kaufpreisforderung bis zur Höhe unserer Forderung
einschließlich Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten.
Die Kaufpreisforderung wird hiermit sicherungshalber
an uns abgetreten.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter
auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie
etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der
Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel
der Ware sowie den eigenen Niederlassungswechsel
hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten
des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug der
bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 3, dieser
Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die
Ware herauszuverlangen.
5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordent-
lichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-
betrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen
einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an.
Nach der Abtretung sind wir zur Einziehung der
Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die
Forderung einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
V. Gewährleistung / Mängel
1. Der Käufer hat die Sendung sofort nach Empfang
vollständig, quantitativ und qualitativ sowie sonst auf
ihre Richtigkeit zu überprüfen. Beanstandungen
wegen Sachmängeln, Falschlieferungen, Mengenabweichungen
oder sonstigen, sind, soweit durch zumutbare Unter-
suchungen feststellbar, unverzüglich, bei erkennbaren
Mängeln binnen einer Ausschlussfrist von sieben Tagen
nach Erhalt der Ware, schriftlich geltend zu machen. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den
Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere den
Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des
Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
2. Sämtliche Reklamationen sind zwingend Muster
der beanstandeten Waren beizufügen, da ansonsten
eine Bearbeitung der Beanstandungen nicht erfolgen
kann.
3. Bei berechtigten Beanstandungen leisten wir für
Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl
Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Ist uns ein Umtausch nicht möglich oder die
Ersatzlieferung erneut mangelhaft, werden wir nach
Wahl des Käufers die Ware zurücknehmen (Rücktritt)
oder einen Preisnachlass einräumen (Minderung).
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei
nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden kein
Rücktrittsrecht zu. Schadensersatzansprüche des
Käufers, gleich welcher Art, mit Ausnahme solcher
aus einem Produkthaftungsgesetz oder der Produkthaftung
selbst sind ausgeschlossen, es sei denn, wir haften
aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Chemische Produkte
(Reinigungsmittel),Pflegeprodukte, Beschichtungen etc.
werden max. bis zu 6 Monaten nach Kaufdatum zurückgenommen
(Ausnahme Beanstandungen).
4. Bei Sonderanfertigungen besteht kein Rückgabe -
recht.
VI. Auskünfte und Beratung
1. Auskünfte und Beratungen durch unsere Mitarbeiter
erfolgen nach bestem Wissen und Können, jedoch
freibleibend und unverbindlich. Sie begründen kein
vertragliches Rechtsverhältnis, auch keine
Nebenverpflichtung aus dem Kaufvertrag, so dass wir
aus dieser Tätigkeit nicht haften. Auskünfte und
Beratungen sind ein freiwilliger Kundendienst, der keinerlei
Haftung unsererseits oder unserer Mitarbeiter
begründet.
2. Zusicherungen sind nur verbindlich, wenn diese
schriftlich durch die Geschäftsleitung erfolgen.
VII. Erfüllungsort / Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für die Leistungen des Käufers und
die Leistungen der Verkäuferin ist Leipzig.
2. Ist der Käufer Vollkaufmann, ist Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser
Geschäftssitz oder nach unserer Wahl der allgemeine
Gerichtsstand des Käufers. Dies gilt auch, wenn der
Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat.
VIII.Datenschutz
Nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes ist
es uns gestattet, im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrags-
verhältnisses personenbezogene Daten zu speichern. Die
Verwendung dieser Daten erfolgt ausschließlich zu den gesetzlich
zugelassenen Möglichkeiten. Mit der Kenntnisnahme
dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen wird der
Käufer über die Speicherung seiner Daten informiert.
IX. Haftungsbeschränkungen
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen
beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art
der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen haften wir bei
leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten
nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen
nicht Ansprüche des Käufers aus der Produkthaftung.
Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei
uns zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen
eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab
Lieferung der Ware. Das gilt nicht, wenn uns grobes
Verschulden oder Arglist vorwerfbar ist.
X. Sonstiges
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine
Anwendung.
2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit
dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz
oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine
Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg
dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Leipzig am 13. August 2009